Upgrade- und Service-Vereinbarung NuPTools

Stand Januar 2018

1. Leistungen

1.1 Update- und Upgrade-Service
N+P stellt dem Lizenznehmer alle Updates und Upgrades für den erworbenen Funktionsumfang der lizenzierten Software zur Verfügung sobald diese von N+P zur allgemeinen Anwendung freigegeben wurden. Art und Umfang der Lizenzen werden in der Beauftragung festgelegt.

Ein Upgrade beinhaltet Weiterentwicklungen des erworbenen Funktionsumfanges der lizenzierten Software. Ein Upgrade enthält gegebenenfalls auch Anpassungen an geänderte Betriebssysteme, sofern diese von N+P unterstützt werden, sowie an ein neues Release des CAD- oder PDM-Systems, in das die lizenzierte Software integriert ist.

Ein Update beinhaltet Fehlerbeseitigungen. Ein Fehler der lizenzierten Software liegt vor, wenn Funktionen der Software nicht der jeweils gültigen technischen Dokumentation entsprechen, unrichtige Ergebnisse auftreten, der Programmablauf unkontrolliert unterbrochen oder in anderer funktionswidriger Weise die Software-Nutzung beeinträchtigt oder verhindert wird. Die Fehler müssen reproduzierbar sein.

1.2 Hotline und E-Mail-Service
Der Lizenznehmer erhält freies Nutzungsrecht zur technischen Unterstützung per Telefon oder E-Mail, solange diese Nutzung nicht über die Fragen bzgl. der lizenzierten N+P-Software hinausgeht. Die Erreichbarkeit und Bedingungen sind unter "Leistungsbeschreibung Hotline" definiert.

1.3 Fehler-Reporting
Die Kommunikation eines Fehlers kann durch den Lizenznehmer per Post, Fax oder E-Mail an N+P erfolgen. Diesem sind Fehlerbeschreibung, Zeichnungsdatei und Bearbeitungsparameter beizufügen.

N+P wird die fehlerhaften Abläufe bei der Anwendung der lizenzierten Software mit Hilfe der vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Daten in einer Standard-Version reproduzieren und den Lizenznehmer über das Ergebnis sowie mögliche Maßnahmen zur Beseitigung des Fehlers informieren.

2. Ausschlussklausel

Die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der lizenzierten Software seitens des Lizenznehmers, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden, ist nicht Gegenstand der Upgrade-Vereinbarung.

N+P ist nicht verpflichtet, Störungen zu beseitigen, die nicht Fehler der lizenzierten Software sind.

3. Randbedingungen

3.1 Umfang der Vereinbarung
Die Upgrade-Vereinbarung tritt mit der Bestellung bei N+P in Kraft und wird für unbestimmte Zeit abgeschlossen.

Die Upgrade-Gebühr wird für jedes Kalenderjahr im Voraus in Rechnung gestellt. Im ersten Jahr wird die Gebühr anteilig für die Monate von Vertragsbeginn bis zum 31.12. im Voraus in Rechnung gestellt.

Die Upgrade-Vereinbarung kann gegenüber N+P seitens des Lizenznehmers unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Falls der CAD- oder PDM-Hersteller die Plattform, auf der die lizenzierte Software basiert, nicht mehr unterstützt, ist N+P berechtigt, die Upgrade-Vereinbarung mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen.

N+P ist berechtigt, die Leistungen gemäß Pos. 1 für die alte Version der lizenzierten Software 12 Monate nach Freigabe einer neuen Version der lizenzierten Software, einzustellen.

3.2 Gewährleistung, Haftung
Für die Software-Leistungen von N+P gelten die Bestimmungen des Software-Überlassungsvertrages über Gewährleistung und Haftung entsprechend.

3.3 Allgemeines
Diese Upgrade- und Service-Vereinbarung ist ohne Unterzeichnung gültig und bezieht sich auf eine entsprechende Beauftragung. Ihr Zustandekommen unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Zwickau.

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