Anlage Vertragsbedingungen "Auto Renewal"

Stand Februar 2018

1. Einleitung
Diese Vertragsbedingungen regeln die Abwicklung von "Auto Renewal"-Beauftragungen. Mit Bestellung und entsprechender Auftragsbestätigung erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an. "Auto Renewal" meint hierbei die automatische Verlängerung einer Software-Subscription (Abonnement) für Autodesk-Produkte nach Beendigung der Erstlaufzeit.

2. Vertragsinhalt
Durch den Kauf des entsprechenden Produkts bestätigt und stimmt der Auftraggeber zu, dass die Dienstleistung und/oder das Abonnement zu diesem Produkt nicht nach dem ursprünglichen Lizenzzeitraum abläuft, sondern sich um jeweils die Länge der ursprünglichen Laufzeit automatisch verlängert (nachfolgend "die nächste Laufzeitverlängerung"). In Angebot und Auftragsbestätigung wird das Produkt mit dem Nachtext "Auto-Renew" sowie der entsprechenden Laufzeit benannt.

3. Kündigungsfrist
Die Kündigung der automatischen Verlängerung muss mindestens 30 Kalendertage vor Start der nächsten Laufzeitverlängerung schriftlich erfolgen, solange keine preisliche Änderung (siehe Abschnitt "Preisbildung") erfolgt ist. Im Falle einer Preisanpassung kann eine außerordentliche Kündigung auch bis spätestens 20 Kalendertage vor Start der nächsten Laufzeitverlängerung schriftlich erfolgen.

4. Preisbildung
Der Preis des Produkts wird der vereinbarte Preis für die vereinbarte Laufzeit sein (zuzüglich eventuell anfallender Steuern und anderer Gebühren und/oder Kosten). N+P behält sich das Recht vor, den Preis für die nächste Laufzeitverlängerung auf Basis der Preisbildung des Softwareherstellers anzupassen. Selbstverständlich wird N+P Sie unverzüglich über die Preisänderung in nicht weniger als 25 Kalendertagen vor dem Startdatum der nächsten Laufzeitverlängerung informieren. In diesem Fall haben Sie das Recht, das Abonnement und/oder die Leistung wie oben beschrieben außerordentlich zu kündigen.

Sollten besondere/unterschiedliche Vereinbarungen für bestimmte Leistungen oder Abonnements bestehen (z. B. jährliche oder monatliche Laufzeit), wird N+P sich nach besten Kräften bemühen, um Ihnen bis spätestens 25 Kalendertage vor Ablauf der relevanten Verträge eine Erinnerung für anstehende/dringende Verlängerungen in Verbindung mit diesen bestimmten Leistungen oder Produkten zu senden.

5. Rechnungslegung
Die Rechnungslegung erfolgt für Verlängerungen im Sinne dieser Vereinbarung im Regelfall 30 Kalendertage vor Start der nächsten Laufzeitverlängerung. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage. Unbeschadet sonstiger Rechte, die durch die Leistungen und/oder Abonnement-Laufzeiten oder auf irgendwelche im vorliegenden Rahmen gewährte Rechte oder Rechtsmittel entstanden sind, kann N+P die Leistung und/oder das Abonnement zu jedem Zeitpunkt und mit sofortiger Wirkung nicht weiter verlängern, falls der von Ihnen zu zahlende Betrag für die Leistung/das Abonnement nicht nach der vertraglich festgelegten Zahlungsfrist beglichen wurde.

Sie erkennen an, dass N+P bei einer solchen ausbleibenden Verlängerung keinerlei Haftung übernimmt und Sie haben N+P von allen Verbindlichkeiten, Kosten, Ausgaben, Schäden und Verlusten (einschließlich jeglicher direkter, indirekter oder Folgeschäden, Profitverlusten und Rufschädigungen und einschließlich aller Zinsen, Geldbußen, Verwaltungsstrafen und aller anderen Rechts- und Beratungsgebühren) freizustellen, die N+P im Zusammenhang mit einer solchen ausbleibenden Verlängerung direkt oder indirekt entstehen.

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